Die Baumaßnahme zur Erneuerung der Karl-Marx-Straße in Brieselang soll voraussichtlich am 26. September 2022 beginnen, sofern die verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt. Gemäß der Planung wird zunächst der 4. Bauabschnitt vom Heideweg bis zur L 202 realisiert. Im Frühjahr 2023 soll sodann mit dem 3. Bauabschnitt gestartet werden – von der Thälmannstraße bis zum Heideweg. Aufgrund des engen Straßenquerschnittes ist indes eine Vollsperrung für den Zeitraum der Umsetzung der Baumaßnahmen vonnöten.
Der Pkw- und Busverkehr muss über die Thälmannstraße und die Straße Am Wald gemäß Beschlusslage der Gemeindevertretung (Februar 2020) umgeleitet werden. Die betroffenen Anwohner wurden in einem Schreiben darüber informiert.
So soll der Autoverkehr über die Straßen Finkenkruger Straße, Am Wald und Thälmannstraße (nördlich Karl-Marx-Straße) und der Lkw-Verkehr über die L 202 (Finkenkruger Straße), L201 (Nauener Chaussee), Wiesenweg (ab Alt Brieselang), Kollwitzstraße und die Fichtestraße zurück auf den nicht von der Baumaßnahme betroffenen Bereich der Karl-Marx-Straße führen. Die Zuwegungen zu den Einzelhandelsmärkten bleiben während der Bauarbeiten natürlich gewährleitet. Die Straße Am Wald wurde bereits 2020 als Voraussetzung für eine bessere Befahrbarkeit mit einer neuen Deckschicht im Bereich zwischen L 202 und Thälmannstraße teilsaniert.
Dass die Verwaltung mit einem Beschlussantrag zugunsten einer angepassten Umleitungsstrecke (Verkehrsabflüsse über die Bahnstraße), die Bürger in Form einer eingereichten Petition zudem angemahnt hatten, gescheitert ist, fußte während der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung auf einen Antrag auf Nichtbefassung, der mehrheitlich angenommen wurde. Die Begründung: es handele sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, weshalb die Gemeindevertretung nicht zuständig sei. Diese Auffassung ist allerdings aus Sicht der Verwaltung rechtlich nicht zielführend, da die Umleitungsstrecke im Februar 2020 von der Gemeindevertretung als oberstes Beschlussorgan bestimmt wurde und damit die Verwaltung einen Beschluss der Gemeindevertretung nicht ändern oder aufheben darf – das heißt, nur die Gemeindevertretung hätte die Umleitung ändern können. Auf Kritik stieß auf Seiten der Mehrheit der Gemeindevertretung indes auch die Zusammenfügung der Petition im Zusammenhang mit der Umleitung. (Text/Foto: Gemeinde Brieselang/Rachner)
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.
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